Wissenswertes zur Mediation - Konflikte nachhaltig lösen ohne Verlierer

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Wissenwertes zur Mediation
Die stetig wachsende Bedeutung der Mediation zur Lösung privater und geschäftlicher Konflikte erforderte zwingend eine definierte Qualifikation der Mediatorinnen und Mediatoren; und des Verfahrens an sich. Seit 2012 gibt es daher ein Mediationsgesetz. Ergänzend dazu trat 2017 die "Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung ZMediatAusbV)" in Kraft.
"Kläger: ehemaliger Freund; meist jemand, dem man einen Gefallen erwiesen hat."
Ambrose Bierce
Verschwiegenheit
Während die Medianden nach Beendigung ihrer Mediation über die dort behandelten Themen sprechen dürfen, ist dies dem Mediator untersagt.   
Allparteilichkeit
Ebenfalls ein ganz essentieller Baustein der Mediation. Die Allparteilichkeit des Mediators sorgt dafür, dass sein uneingeschränktes Interesse der Erfüllung der Wünsche aller Beteiligten gilt.  
Und danach...?
Ein Urteil in einer zilvilrechtlichen Auseinandersetzung vor Gericht bedeutet noch lange nicht, dass die streitenden Parteien je wieder ein Wort miteinander reden. Hier wird ebenfalls ein signifikantes Merkmal der Mediation deutlich: Sie setzt sich nicht nur die Lösung des Problems zum Ziel, sondern auch die nachhaltige Wiederherstellung der Kommunikation zwischen den Parteien.
Eigenverantwortlichkeit
Im Mediationsgespräch gibt es keine Stellvertreter, jeder spricht für sich und vertritt seine Interessen. Persönliche Anwesenheit und die Fähigkeit zur Artikulation sind unumgänglich. Jeder Mediand ist für die Lösung des Konflikts (mit)verantwortlich.
Grenzen
Je verhärteter der Konflikt, desto schwieriger wird das Mediationsgespräch, vom Finden eines Konsens' einmal ganz abgesehen. Wenn das Sprechen über Interessen und Gefühle einfach nicht mehr funktionieren will, die Eskalationsstufe schon zu hoch ist, alle rhetorischen Mittel nicht mehr greifen und abzusehen ist, dass die Konfliktparteien eventuell nicht zu einer Lösung kommen werden, dann kann das Mediationsgespräch - sowohl vom Mediator als auch von einer beteiligten Partei - jederzeit beendet werden.   
Wie würde das im Vorfeld einer Mediation ablaufen?
Im Regelfall ist eine Beauftragung der Mediation durch beide Streitparteien schwierig, da die Kommunikation in diesem Stadium bereits arg eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich ist.
Daher kontaktiert für gewöhnlich eine Partei den Mediator, die trotz des Konflikts an einer nachhaltigen Wiederherstellung der Kommunikation zwischen den Streitenden interessiert ist. Die Anfrage bei der zweiten Partei, ob auch diese an einer Mediation teilnehmen möchte, erfolgt dann häufig durch den Mediator. Wenn beide Parteien sich einverstanden erklären, dieser Art der nachhaltigen Konfliktlösung eine Chance zu geben, übermittelt der Mediator an beide Parteien den Mediationsvertrag, in dem sämtliche Rahmenbedingungen wie Verschwiegenheit, Ablauf, gesetzliche Bedingungen und Honorar erklärt und definiert werden.
Eventuelle Fragen werden dann entweder telefonisch im Vorfeld oder lieber gemeinsam im Laufe des ersten Mediationstermins geklärt. Um eine mögliche Voreingenommenheit für eine Partei auszuschließen, beschränkt der Mediator die Kommunikation im Vorfeld auf das Notwendigste.       
Kontakt
Sie haben Fragen? Bitte fragen Sie ohne Sorge. Als zertifizierter Mediator bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet.  
MEDIATION
der Weg aus dem Konflikt
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